Neue gesetzliche Regelungen für Heizöltanks!
Seit dem 01 August 2017 besteht eine neue Kontrollpflicht für Grenzwertgeber.
Alle Grenzwertgeber die vor 1985 hergestellt und montiert wurden, müssen
jährlich auf Funktion und Sauberkeit der Sonden kontrolliert werden.

Leider kommt es immer wieder zu Überfüllungen wegen verstopften Löchern von alten Grenzwertgebern.
Siehe Grafik links, alte Grenzwertgeber (bis etwa 1985) hatten an der Sonde zwei Bohrungen wodurch das Heizöl zur Sonde gelangt. Erreicht das Heizöl die Sonde, schaltet die Pumpe vom Heizölwagen automatisch ab.
Diese Bohrungen setzen sich im laufe der Zeit zu. Dadurch kommt das Heizöl beim betanken nicht mehr an die Sonde.
Eine neue Bauart von Grentwertgebern (siehe Grafik rechts) hat keine Bohrungen mehr.
Hier befindet sich ein längliche Öffnung die ein zusetzen der Sonde nicht mehr zulässt. |